Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Richtschreiberamt)

(Richtschreiberamt)

, n.

Amtsstelle eines Richtschreibers 
  • in der stadt M. ist ein scholemester, der verwaltet aldar dat richtschriverampt, ist aber darup nicht beedet
    1571 WestfLR. 168