Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtsstellung

Richtsstellung

, f.

-stillung wohl beeinflußt vom Vokal des vorausgehenden richt- 
Bereitstellung eines Gerichts (hier des Termins)
  • ob jemandts einer richtsstillungh von nötten, soll er mit zweyen scheffen bey den vogt gehen, der soll ihme die gerichtsstellung thun
    vor 1563 Untermosel/GrW. II 493
unter Ausschluss der Schreibform(en):