Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtstatt

Richtstatt

, f., Richtstätte, f.
I Örtlichkeit, an der Gerichtssitzungen abgehalten werden, auch der Gerichtsbezirk
II Ort des Vollzugs von Strafurteilen, bei leichteren Strafen innerhalb der Ortschaft gelegen, bei hochgerichtlichen Strafen meist außerhalb in exponierter Lage, Hinrichtungsstätte, auch als Ort eines unehrenhaften Begräbnisses des Hingerichteten