Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtstube
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(Richtscrifend)
(Richtscriftscir)
Richtsichling
Richtspruch
Richtstab
Richtestapel
Richtstatt
Richtsteg
Richtsteig
Richtsstellung
Richtstube
, f.
Dim. -stüblein n.
I
Raum, in dem Gerichtsverhandlungen stattfinden
bdv.:
Gerichtsstube,
Richtesaal
- richtstuben1529/30 SchweizId. X 1154Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
Interimsgefängnis für die zum Tode Verurteilten
- das richtstübl darjnnen diejenigen, so das leben verwürkt, nach verkundung des rechtstags erhaltenn werden1533 VerhOPfalz 56 (1904) Anh. 27