Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtstube

Richtstube

, f.

Dim. -stüblein n.

I Raum, in dem Gerichtsverhandlungen stattfinden
  • richtstuben 
    1529/30 SchweizId. X 1154
II Interimsgefängnis für die zum Tode Verurteilten
  • das richtstübl darjnnen diejenigen, so das leben verwürkt, nach verkundung des rechtstags erhaltenn werden
    1533 VerhOPfalz 56 (1904) Anh. 27