Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtwein

Richtwein

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Wein, der nach Abschluß einer Richtung (VIII) von den Beteiligten getrunken wird
  • wo gibt man richtwein 
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 83
  • will man strittige leute mit einander vereinigen, so muss man richt- und vertragwein trincken
    1681 J.J. Bauller, Hell-Polirter Laster-Spiegel (Ulm 1681) 477