Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedatzung
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, f.
Nutzung des Riedes (I) zur Viehweide
- uf zinstag, den 29. tag juni ... hat ... ein gmeind zu R. begärt unser almeinden riet atzig ... zu verschriben1604 GasterLsch. 328Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- mithin auch noch an die kilchgnoßen begehrt worden, daß sie in der riedatzung die beysäß fürderhin vor den frembden und mit billichem riedtgeldt betrachten wolten1698 UnterwaldenRQ. 147Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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