Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedeiniger

Riedeiniger

, m.

Amtsperson, die über die Einhaltung von Vorschriften bezüglich der Riede (I) und der Weiderechte wacht
  • daß man jährlichen solle zwen riedteiniger sezen, die sollend auch dem weibel treüw in die hand geben
    1616 UnterwaldenRQ. 192