Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedeiniger
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(Rieddecker)
Riedeiniger
, m.
Amtsperson, die über die Einhaltung von Vorschriften bezüglich der Riede (I) und der Weiderechte wacht
- daß man jährlichen solle zwen riedteiniger sezen, die sollend auch dem weibel treüw in die hand geben1616 UnterwaldenRQ. 192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)