Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedgeld
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, n.
Abgabe für das Weiderecht auf dem Ried (I)
- und ob sie zwar auch schon zu zeitten umb dise atzung anhalten, so werde ihnen solche eintweders gar abgeschlagen oder auf erhaltene bewilligung mit einem hohen riedtgelt belegt1698 UnterwaldenRQ. 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mithin auch noch an die kilchgnoßen begehrt worden, daß sie in der riedatzung die beysäß fürderhin vor den frembden und mit billichem riedtgeldt betrachten wolten1698 UnterwaldenRQ. 147Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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