Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riegenkerl

Riegenkerl

, m.

auf Zeit angestellter Arbeiter, der die Aufsicht über die Arbeiten nach Einbringen der Kornernte (zB. Dreschen) auf einem estnischen Herrenhof übernimmt
zu Riege
Sachhinweis: Soom,HerrenhEstland 322
  • wenn ein riegen- oder malz-kerl von den bauern genommen wird, welche vor weniger arbeit, als woͤchentlich fuͤnf tage zu pferde, im wacken-buche stehen, so muß einem solchen die ... siebentaͤgige arbeit ... durch ... nachlaß gut gethan werden
    1696 SammlLivlLR. II 1212