Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riegenkerl
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Riegenkerl
, m.
auf Zeit angestellter Arbeiter, der die Aufsicht über die Arbeiten nach Einbringen der Kornernte (zB. Dreschen) auf einem estnischen Herrenhof übernimmt
zu
Riege
Sachhinweis: Soom,HerrenhEstland 322
- wenn ein riegen- oder malz-kerl von den bauern genommen wird, welche vor weniger arbeit, als woͤchentlich fuͤnf tage zu pferde, im wacken-buche stehen, so muß einem solchen die ... siebentaͤgige arbeit ... durch ... nachlaß gut gethan werden1696 SammlLivlLR. II 1212Faksimile - in Google Books
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