Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riegenkerlsdienst
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Riegenkerlsdienst
, m.
Arbeit, die der Riegenkerl verrichtet
- wo wegen einer ... angelegenheit in arbeit, als riegen-kerls-dienst, maͤltzerey, oder anders dergleichen, erfordert wuͤrde, daß der wirth selbst ... zur arbeit kommen muͤßte, so gilt des bauers arbeit zu fuß so viel, als sonst ein arbeiter anspann1696 SammlLivlLR. II 1212Faksimile - in Google Books
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