Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riegenkerlsdienst

Riegenkerlsdienst

, m.

Arbeit, die der Riegenkerl verrichtet
  • wo wegen einer ... angelegenheit in arbeit, als riegen-kerls-dienst, maͤltzerey, oder anders dergleichen, erfordert wuͤrde, daß der wirth selbst ... zur arbeit kommen muͤßte, so gilt des bauers arbeit zu fuß so viel, als sonst ein arbeiter anspann
    1696 SammlLivlLR. II 1212