Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riemenstechen

Riemenstechen

, n.

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ein (verbotenes) Glücksspiel mit zusammengerollten Riemen
  • omnes ludi cavillosi, haufeln, riemstechen et taxillorum falsitas praesentibus inhibentur
    1279 VerhNdBayern 76 (1950) 118
  • daß sich nun eine geräume zeit her in Würzburg eine müßiggehende gesellschaft ... aufhält, welche im lande herum vagieret und in den jahr- und öffentlichen märkten als auch außer denselben mit verdächtigen falschen würfeln ... riemenstechen, dreh- und anderen unzulässigen spielen ... die leute ums geld betrügen
    1660 Memminger,Würzb. 110
  • der gluͤckshafen und das riemenstechen lauter gluͤcksspiele ... diese sowohl in als ausser marktszeit ... verboten sind
    1774 Wagner,Civilbeamte II 201
unter Ausschluss der Schreibform(en):