Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riemenstechen
Artikel davor:
Riemenschlägerwerk
Riemenschneiden
Riemenschneider
Riemenschneideramt
(Riemschneidergaffel)
(Riemenschneidergeselle)
(Riemschneidergilde)
(Riemschneiderknecht)
Riemenschnitt
Riemenspielen
Riemenstechen
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ein (verbotenes) Glücksspiel mit zusammengerollten Riemen
bdv.:
Riemenspielen
- omnes ludi cavillosi, haufeln, riemstechen et taxillorum falsitas praesentibus inhibentur1279 VerhNdBayern 76 (1950) 118
- daß sich nun eine geräume zeit her in Würzburg eine müßiggehende gesellschaft ... aufhält, welche im lande herum vagieret und in den jahr- und öffentlichen märkten als auch außer denselben mit verdächtigen falschen würfeln ... riemenstechen, dreh- und anderen unzulässigen spielen ... die leute ums geld betrügen1660 Memminger,Würzb. 110
- der gluͤckshafen und das riemenstechen lauter gluͤcksspiele ... diese sowohl in als ausser marktszeit ... verboten sind1774 Wagner,Civilbeamte II 201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)