Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riemergeselle

Riemergeselle

, m.

wie Riemenschneidergeselle 
  • H.J.S., riemergesell, bittet, dem rath zu G. zu befehlen, daß sie ihm das bürgerrecht ... lassen
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 599
  • daß die riemer-gesellen wie andere ehrliche leute daselbst zusammenkommen, zu ihrer ergoͤtzlichkeit maͤßig trincken moͤgen
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 415