Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ring/ring

Ring

, m.
I Schmuckstück, Fingerring; als Verlobungs- oder Ehering, als Zeichen von Amt und Würde, als Legitimierungsmittel für Personen, die im Auftrag handeln, zur Besiegelung von Urkunden; häufig als Meisterstück von Goldschmieden
II (Nasen-) Ring bei der Viehhaltung
III Ring an einer Tür, häufig Türklopfer, der in Rechtshandlungen (zB. Übergabe eines Hauses) das Gebäude symbolisiert
IV an unterschiedlichen Orten (Markt, Gefängnis) oder Gegenständen (Kessel, Meßeinrichtungen) in jeweils rechtlichem Zsh. oder in rechtlicher Funktion benutzter Ring; Glied einer Kette: sich in die Ringe geantworten sich als Gefangener stellen (WMU. 1141)
V von der christlichen Obrigkeit für Juden verordnetes ringförmiges, gelbes Kennzeichen an der Kleidung
VI Gemeinde-, Gerichtsversammlung, Geschworenenkreis, auch die (gehegte) Gerichtsstätte, die Gerichtsschranke; zu (Ge-)Dinge und zu Ringe zu, vor Gericht; die Öffnung des Ringes an drei oder vier Stellen ermöglicht die rechtswirksame Ladung / Verkündung an Abwesende; innerhalb des Ringes gelten die vor Gericht üblichen Verhaltensvorschriften
VII Kreis von Verwandten als Zeugen bei Verlobung oder Trauung
VIII in Ringform gebildete Versammlung von Menschen zu unterschiedlichen Zwecken
IX Platz des (gerichtlichen) Zweikampfes
X öffentlicher Platz, Marktplatz
XI Umkreis, Grenzlinie, Grenze, Bezirk, Stadtwall, Befestigungsmauer, zu Ring ringsum, in Ringform
XII ein Raummaß für Holz
XIII Ring als Maß bei der Bestimmung einer zulässigen Größe (von Waffen, Hunden, vgl. MnlWB. VI 1430, dort weitere Belege))
XIV Ring als Meßvorrichtung
XV nur für Basel belegt: Backwerk als Abgabe
XVI bei der Versammlung der unverheirateten Männer eines Dorfes, einer sogen. Knabenschaft, als Rechtssymbol bei der Einschwörung auf die Geheimhaltung verwendetes Zeichen
XVII bei der Leibesstrafe an Haut und Haar: ringförmiger Einschnitt oder Metallring?
XVIII Stand der weißen Ringe im Braunschweig des 16. Jh.s vom Patriziat abgegrenzter "zweiter" Stand aus Ratsfamilien, wohlhabenden Kaufleuten und Akademikern

ring

, adj., adv.
I gering, niedrig (I), wenig, klein, billig, günstig; zum ringsten mindestens
II geringwertig, leicht (iU. zu "schwer"); von Münzen, Gewichten, Getreide ua.
III afries.: schnell