Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ringschätzig
Artikel davor:
Ringleinmacher
Ringler
Ringleute
ringlich
Ringmacher
Ringmal
Ringmann
Ringmauer
ringmütiglich
Ringpetschaft
ringschätzig
, adj.
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geringfügig
bdv.:
ringwichtig
vgl.
geringschätzig
- daß man den beysitzern am untergericht anzeigen soll, daß sie die ringschaͤtzige und ... die schuld- und andere persoͤnliche spruchsachen ... von den bauersleuten annehmen ... wolten1576 Lahner,Samml. 114Faksimile - in Google Books
- weill dann die ringschetzig hanndlung hiervor 10 jar vor obrigkhait umbkhuglt und nun erst jetzt ... eingestelt will werdenum 1580 Schedl,SalzachSaalach 350