Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ringschätzig

ringschätzig

, adj.

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geringfügig
bdv.: ringwichtig
  • daß man den beysitzern am untergericht anzeigen soll, daß sie die ringschaͤtzige und ... die schuld- und andere persoͤnliche spruchsachen ... von den bauersleuten annehmen ... wolten
    1576 Lahner,Samml. 114
  • weill dann die ringschetzig hanndlung hiervor 10 jar vor obrigkhait umbkhuglt und nun erst jetzt ... eingestelt will werden
    um 1580 Schedl,SalzachSaalach 350
unter Ausschluss der Schreibform(en):