Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringsignet

Ringsignet

, n.

als Ring getragener Siegelstempel
bdv.: Ringsekret
  • deß zu wahren urkund sein dieser ordnung 2 in gleichem laut aufgericht, die der ... abt ... mit seinem kleinern gewöhnlichen ringsignett ... bekräftigt [hat]
    1597 Grüll,OÖRobot 278