Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritteranlage
Ritteranlage
, f.
wie Rittersteuer
- vermög zweyer urkundt ... habe ich den 30ten julij ritteranlag erlegt 6 fl.1658 Könnecke,Grimmelshausen II 124
- auch von uns ... niemand was standes ... der auch seye, weder jezt noch kuͤnftig ... in einigerlei weise ... durch standes-erhoͤhung ... solcher dem ritter corpori einmal afficirt gewesener guͤter, in reichs ... herrschaften, ungeachtet des erbietens, einen solchen abgang bei kuͤnftigen ritterhuͤlfen in consideration oder abzug zu nehmen, von denen ... ritteranlagen eximirt ... werden ... koͤnne1678/1718 Kerner,RRittersch. III 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der rheinlaͤndische adel hat ... 1565 ... legstaͤtte zu denen ritteranlagen angeordnet1775 Moser,Beitr. 303Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- insonderheit drücket den ritterstand die ritteranlage sehr hart1789 ElsMschr. 3 (1912) 186