Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritteranlage

Ritteranlage

, f.

wie Rittersteuer 
  • vermög zweyer urkundt ... habe ich den 30ten julij ritteranlag erlegt 6 fl.
    1658 Könnecke,Grimmelshausen II 124
  • auch von uns ... niemand was standes ... der auch seye, weder jezt noch kuͤnftig ... in einigerlei weise ... durch standes-erhoͤhung ... solcher dem ritter corpori einmal afficirt gewesener guͤter, in reichs ... herrschaften, ungeachtet des erbietens, einen solchen abgang bei kuͤnftigen ritterhuͤlfen in consideration oder abzug zu nehmen, von denen ... ritteranlagen eximirt ... werden ... koͤnne
    1678/1718 Kerner,RRittersch. III 25
  • der rheinlaͤndische adel hat ... 1565 ... legstaͤtte zu denen ritteranlagen angeordnet
    1775 Moser,Beitr. 303
  • insonderheit drücket den ritterstand die ritteranlage sehr hart
    1789 ElsMschr. 3 (1912) 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):