Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterbestallung

Ritterbestallung

, f.

geschuldete ritterliche Leistung
  • sie werden in recht schuldig im die ritterbestallung zu dienen nach lut des bestallungbrief und im den kosten und schaden, den er ... gelitten oder noch werde liden, ablegen
    1461 SchrBodensee 25 (1897) Anh. 185