Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterbuch

Ritterbuch

, m.

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Verzeichnis der adeligen Ritter und ihrer Wappen, wohl auch samt ihrer Besitzungen und Privilegien
  • welliches alles [Formalitäten bei Aufnahme in das Ritterbuch] der rittergreffier zu eyner yederer zeitt, vermitz gepurlicher belonnunge, yn das ritterbuch aufschreiben ... soll
    1541 CoutLuxemb. Suppl. II 225
  • und ist min ... vatter ein borchman tom O. gewesen nach meldunge des ritterboekes desses stiffts M.
    1571 WestfLR. 155
  • herr Wolfram hat ... der tavelrundt ritterbucher ... in deutsche reimen gestellt, in welcher bucher unserer altforder hoffsprach
    16. Jh. ZimmernChr. II 240
  • die ritter- und turnier-buͤcher 
    1630 v.Loen,Adel 459
unter Ausschluss der Schreibform(en):