Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ritterbürtig
Artikel davor:
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Rittersbrief
Ritterbruder
Ritterbruderorden
Ritterbuch
ritterbürtig
, adj.
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von Rittersart, ritterlich; subst.: Person aus dem Ritterstand
bdv.:
rittergemäß,
rittermäßig
- das der furst den ridderburtigen dieses lands in schult- und anderen sachen tegen den uitheimischen mit verhor und repressalien solle behilflich ... seinvor 1625 TurckChr. 98
- der ridderburtigen dochterenvor 1625 TurckChr. 100
- die herrn ritterbürtige und adeliche des ambts W.1645 Schnettler,Steuerstr. 149
- wir haben ... dahin gewilliget, daß wir ... den land- drosten und jaͤgermeister aus den ritterbuͤrtigen dieses fuͤrstenthums anordnen wollen, zum fall wir nach abgang des jetzigen land- drosten und jaͤgermeisters solche chargen wieder zu ersetzen noͤthig befinden werden1650 Culemann,MindenLV. 242Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- sonst in anderm dem adel zustehenden rechten ... von andern ritterbürtigen geklagtermaßen zu unterscheiden ... und geringeren standes zu halten1685 Wigand,Denkw. 174Faksimile (ca. 139 KB)
- die von einigen saeculis her allhie gewesene distinction dero getreuen ritterbürtigen räthen1715 ActaBoruss.BehO. II 228
- von dem niedern adel. diese ... geschlechter, wann sie anders ritterbuͤrtig und edel gebohren sind, gehoͤren zu dem niedern adel, welcher unter den fuͤnften und sechsten heerschild verstanden wurde1752 v.Loen,Adel 43
- stiffts- und thurnier-maͤßig, oder ritterbuͤrtige, seynd diejenige, welche wenigstens vier adeliche ahnen erweisen koͤnnen1769 Moser,RStändeLand. 921Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was ... nicht ... nachgewiesen werden kann, mag durch das eidliche zeugniß ... von bekannten ritter-bürtigem und stiftsmäßigem adel, denen von der familie, in welcher der beweis geführt werden soll, nähere kenntniß beywohnt, ergänzt werden1794 PreußALR. II 9 § 29
- der ritterbuͤrtige ehegatte1802 Runde,Beitr. II 544Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte