Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterdirektorium

Ritterdirektorium

, n.

Gremium mit Leitungsfunktion innerhalb eines Ritterkreises und innerhalb der Reichritterschaft 
  • wann von dem ritter-directorio rittersteuern angelegt werden, [man] solcher erhebung nicht gestatten will
    um 1655 Pfälzische Familien- und Wappenkunde 4 (1961-63) 230
  • das ritter-directorium der 6 orte in Francken
    1664 Moser,StaatsR. 31 S. 552
  • das mittel-rheinische ritter-directorium 
    1756 Cramer,Neb. II 63
  • alle an das ritterdirectorium einlauffende ... bittschriften ... von kaiserlichen mandaten ... werden gemeiniglich an dem orte des ritterschaftlichen canzleisizes dem daselbst wohnhaften ersten consulenten ... zu handen gestellt
    1778 Pfeiffer,RRitterschaft I 180
  • allein die wahre ursach, warum keine appellation an ein ritter-directorium von einem reichsadelichen unterthanen plaz greiffe, lieget theils darinnen, daß die reichs-ritterschaftliche mitglieder der kanzlei des corporis oder dem directorio nicht subject sind
    1780 Mader,ReichsrMag. I 120
  • nun kamen die charitativ-subsidien auf, dem ritter-corpus und den verordneten ritter-direktorien wurde von dem kaiser und reich zu bestreitung derselben das recht, die ritterschaftlichen unterthanen zu besteuren, bewilligt
    1789 Kerner,RRittersch. III 24
  • die ritter-direktorien werden angewiesen, wie andere einnehmer der reichs-einkuͤnfte die namen der contribuenten zur ritter-truhe nach pflichten zu beschreiben
    1789 Kerner,RRittersch. III 24
  • und ... ein grosser theil der den ritterdirectorien zukommenden rechte, z. b. vormundschaften, auf einem kaiserlichen auftrage ruhen
    1804 Gönner,StaatsR. 406
  • daß den reichsrittern eine appellationsinstanz ... nicht zukomme, wird ... bestaͤrkt: haͤtten sie ... ein solches recht jure proprio ... so wuͤrde ... denselben nicht verwehrt werden koͤnnen, diese instanz durch die ritterdirectorien ... ausuͤben zu lassen
    1805 Vahlkampf,Miszellen I 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):