Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterdirektorium
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Ritterdirektorium
, n.
Gremium mit Leitungsfunktion innerhalb eines Ritterkreises und innerhalb der Reichritterschaft
- wann von dem ritter-directorio rittersteuern angelegt werden, [man] solcher erhebung nicht gestatten willum 1655 Pfälzische Familien- und Wappenkunde 4 (1961-63) 230
- das ritter-directorium der 6 orte in Francken1664 Moser,StaatsR. 31 S. 552Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das mittel-rheinische ritter-directorium1756 Cramer,Neb. II 63Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- alle an das ritterdirectorium einlauffende ... bittschriften ... von kaiserlichen mandaten ... werden gemeiniglich an dem orte des ritterschaftlichen canzleisizes dem daselbst wohnhaften ersten consulenten ... zu handen gestellt1778 Pfeiffer,RRitterschaft I 180
- allein die wahre ursach, warum keine appellation an ein ritter-directorium von einem reichsadelichen unterthanen plaz greiffe, lieget theils darinnen, daß die reichs-ritterschaftliche mitglieder der kanzlei des corporis oder dem directorio nicht subject sind1780 Mader,ReichsrMag. I 120Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- nun kamen die charitativ-subsidien auf, dem ritter-corpus und den verordneten ritter-direktorien wurde von dem kaiser und reich zu bestreitung derselben das recht, die ritterschaftlichen unterthanen zu besteuren, bewilligt1789 Kerner,RRittersch. III 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ritter-direktorien werden angewiesen, wie andere einnehmer der reichs-einkuͤnfte die namen der contribuenten zur ritter-truhe nach pflichten zu beschreiben1789 Kerner,RRittersch. III 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- und ... ein grosser theil der den ritterdirectorien zukommenden rechte, z. b. vormundschaften, auf einem kaiserlichen auftrage ruhen1804 Gönner,StaatsR. 406Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß den reichsrittern eine appellationsinstanz ... nicht zukomme, wird ... bestaͤrkt: haͤtten sie ... ein solches recht jure proprio ... so wuͤrde ... denselben nicht verwehrt werden koͤnnen, diese instanz durch die ritterdirectorien ... ausuͤben zu lassen1805 Vahlkampf,Miszellen I 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)