Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittereid
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Ritterbruder
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Ritterbuch
ritterbürtig
Ritterdienst
Ritterding
Ritterdirektorium
Rittereid
, m.
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vom Ritter beim Ritterschlag (I) abzulegender Eid
- an selbigem ort schluge der keyser ... fůrsten, graven, landherren und von adel, derer viele allbereit vorhin rittere gewesen zu rittern: da man ihnen die ritterordnung vorgelesen und die ... ritter alle kniehend den rittereyd abgeleget [haben]1668 Fugger,Ehrensp. 586Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß deren keiner bey verlust unserer lehen ... den ... uns zum nachtheil gereichenden ritter-eid [ablege]1721/47 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 72Faksimile - in Google Books
- die immatrikulation [in die Ritterschaft] erfolgt erst nach dem erwerbe eines zur ritterschaft collectablen guts ... wobei der rittereid abgeschworen wird1804 Gönner,StaatsR. 412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)