Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittergesellschaft

Rittergesellschaft

, f.

Zusammenschluß von Rittern
  • auf ausspruch des graven von W. und der s. georgen rittergesellschaft 
    1668 Fugger,Ehrensp. 411
  • rittergesellschaften traten nun mit rittergesellschaften in vereine zusammen, wurden so zu einer ansehnlichen macht erhoben, und die ... reichsfuͤrsten ... schlossen mit ihnen buͤndnisse
    1788 Kerner,RRittersch. II 5