Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterhilfe
Artikel davor:
Rittergulden
Rittergürtel
Rittergut
(Ritterhabe)
Ritterhauptmann
Ritterhaus
Ritterhausfiskal
Ritterhausordnung
Ritterhauszwistigkeit
(Ritterheerwäte)
Ritterhilfe
, f.
von den Ritterkreisen zu leistender finanzieller oder in Materialien und Reitern aufzubringender Beitrag im Fall militärischer Bedrohung des Reiches (II)
vgl.
Reichshilfe
- auch von uns ... niemand was standes ... der auch seye, weder jezt noch kuͤnftig ... in einigerlei weise ... durch standes-erhoͤhung ... solcher dem ritter corpori einmal afficirt gewesener guͤter, in reichs ... herrschaften, ungeachtet des erbietens, einen solchen abgang bei kuͤnftigen ritterhuͤlfen in consideration oder abzug zu nehmen, von denen ... ritteranlagen eximirt ... werden ... koͤnne1678/1718 Kerner,RRittersch. III 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kaiserl. ... danksagung wegen verwilligter ritter-huͤlf an den schwaͤbischen ritter-kreis1684 Mader,ReichsrMag. II 597Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- und werde ... die qualitaͤt und neben-punctirung auf weise und art, wie bißdahero bey denen kayserlichen ritter-huͤlffen uͤblich gewesen, sich ... ergeben1747 Moser,StaatsR. 31 S. 414Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)