Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkanton
Artikel davor:
Ritterhauptmann
Ritterhaus
Ritterhausfiskal
Ritterhausordnung
Ritterhauszwistigkeit
(Ritterheerwäte)
Ritterhilfe
Ritterhof
(Ritterhofstätte)
Ritterhufe
Ritterkanton
, m.
regionaler Verband der Ritter (I), ein Ritterort
bdv.:
Reichsritterkanton,
Ritterviertel
vgl.
Kanton (I),
Ritterkreis
Sachhinweis: LexMA. VII 877-878; EnzyklDtGesch. XVIII 69f.
- die ... ritter-cantonen Hegau, Neccar und Craichgau1695 Moser,StaatsR. 31 S. 410Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Buchtitel:] marggräflich brandenburgische verordnungen ... [Teil: 9] hoch-fürstl. brandenburg-onolzbachische declaration, wie es in jurisdictionalibus mit dem fränckischen ritter-canton Altmühl zu halten [Onolzbach 1722]
- der reichs-hofrath truge darauf dem ritter-canton Kocher commißion auf, die verbrechen [eines Mitglieds] zu untersuchen1774 Moser,JustizVerf. I 740Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Bevollmächtigte,] welche nur von einzelnen rittercraysen, oder wohl gar nur von einzelnen rittercantons, abgeordnet werden1777 Moser,VölkerR. 192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die bestandtheile des reichsritterschaftlichen territoriums sind mit keiner reichsstaͤndischen landeshoheit befangene staͤdte ... weiler, hoͤfe ..., die eigenthuͤmer derselben ... sind entweder adeliche familien, oder die rittercantone in corpore1786 Kerner,RRittersch. I 75Faksimile - in Google Books
- die hauptbestandtheile des rittercorpus sind die rittercraise, diese sind aus den rittercantonen, oder ... vierteln oder orten zusammengesetzt, deren einige wiederum ihre besondere bezirke haben; ordentlicher weise aber machen einzelne reichsritter die unmittelbaren theile der cantone aus1788 Kerner,RRittersch. II 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind fast bey einem jeden ritter-canton dreyerley gattungen von siegeln uͤblich und herkommlich, als 1) das groͤssere cantonsinsiegel, 2) das ordinaire cantons-siegel, 3) das canzley-signet1789 Mader,ReichsrMag. XII 203
- bei der zweiten instanz waͤre es am zweckmaͤßigsten, wenn die einzelnen reichsritter ihre zweite instanz den ortsdirectorien uͤbertruͤgen, wodurch diese ein gesammtappellationstribunal jedes ritterkantones ausmachen1804 Gönner,GemProz.2 III 4
- auch diesem privilegirten gerichtsstand sowohl in contentiosis als non contentiosis, wovon die letze ohnehin kuͤnftig bei den rittercantonen verbleiben werden, tritt kein souverainitaͤtsrecht in den weg1814 AktWienKongr. I 3 S. 112