Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkanzlei
Artikel davor:
Ritterhaus
Ritterhausfiskal
Ritterhausordnung
Ritterhauszwistigkeit
(Ritterheerwäte)
Ritterhilfe
Ritterhof
(Ritterhofstätte)
Ritterhufe
Ritterkanton
Ritterkanzlei
, f.
Kanzlei eines Ritterkantons, die einem Ritterhauptmann untersteht
vgl.
Kanzlei (A III),
Kanzleisitz
- B. und O. sind zu dem canton Neckar ... collectirt worden, biß nach dem letzten friedenschluß ... vermoͤg selbstigen wolckensteinischen vogts ... zur ritter-cantzley erlassenen schreibens ... [sie] dem ... schwaͤbischen crays ... angewiesen werden wollen1698 Uffenbach(6) 80
- anbenebst vermag die ritter-canzlei einige appellation von den adelichen gerichten nicht anzunehmen1765 Mader,ReichsrMag. I 120Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- reichs-ritterschaft ... deren cantons ihre ritter-canzleyen haben, worinn justitz- und andere sachen jeden cantons verhandelt werden1765 Pütter,JurPraxis I 248Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auch trift man bey einigen [Ritterkantonen], wo die jurisdiction uͤber die mitglieder eingefuͤhret ist, noch ... bey der rittercanzley aufgenommene advokaten an1788 Kerner,RRittersch. II 303Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gemischte collegien, welche ... rechtssachen zum gegenstand haben, z.b. ... ritter-canzleyen in den cantons der reichs-ritterschaft1793 Bischoff,Kanzlei. I 501Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel