Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkasse
Artikel davor:
Ritterhausfiskal
Ritterhausordnung
Ritterhauszwistigkeit
(Ritterheerwäte)
Ritterhilfe
Ritterhof
(Ritterhofstätte)
Ritterhufe
Ritterkanton
Ritterkanzlei
Ritterkasse
, f.
Verwaltungseinrichtung für die Finanzen, insb. für die Steuern der Ritterschaft
bdv.:
Rittertruhe
vgl.
Regimentskasse,
Reichskasse
- bey der ortenauischen ritter cassa1655 Könnecke,Grimmelshausen II 54
- ab- und zuschreibung der steuer bey der ritter-casse1706 HessSamml. III 545Faksimile (ca. 377 KB)
- jede klasse [Ritterkreis] hat ihren direktor ... desgleichen auch ihre ritterkasse1757 RechtVerfMariaTher. 505
- schuldbrief, worinn der debitor mit der verzinssung an die ritter-cassam anzuweisen ... ist1766 Mader,ReichsrMag. I 449Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- ein neu geadelter [hat] 2000, einer von altem ... adel aber nur 300 gulden pro quota immatriculationis in die rittercasse zu bezahlen1788 Kerner,RRittersch. II 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)