Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkasse

Ritterkasse

, f.

Verwaltungseinrichtung für die Finanzen, insb. für die Steuern der Ritterschaft
bdv.: Rittertruhe
  • bey der ortenauischen ritter cassa 
    1655 Könnecke,Grimmelshausen II 54
  • ab- und zuschreibung der steuer bey der ritter-casse 
    1706 HessSamml. III 545
  • jede klasse [Ritterkreis] hat ihren direktor ... desgleichen auch ihre ritterkasse 
    1757 RechtVerfMariaTher. 505
  • schuldbrief, worinn der debitor mit der verzinssung an die ritter-cassam anzuweisen ... ist
    1766 Mader,ReichsrMag. I 449
  • ein neu geadelter [hat] 2000, einer von altem ... adel aber nur 300 gulden pro quota immatriculationis in die rittercasse zu bezahlen
    1788 Kerner,RRittersch. II 171
unter Ausschluss der Schreibform(en):