Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkollegium
Artikel davor:
Ritterhof
(Ritterhofstätte)
Ritterhufe
Ritterkanton
Ritterkanzlei
Ritterkasse
Ritterkataster
Ritterkette
Ritterskind
Ritterknecht
Ritterkollegium
, n.
I
ständische Versammlung und Gremium der Ritterschaft (II)
- warum in den preußischen staaten ... vorgeschrieben ist, daß sie dieselbe [Hausverträge, Primogenituren etc.] vor gewissen rittercollegien foͤrmlich anzeigen, solche in das landbuch oder hypothekenbuch binnen jahr und tag ... nach dem tod des erblassers eintragen ... lassen1785 Fischer,KamPolR. I 539Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Ritterakademie
bdv.:
Ritterschule
- in dieser vnserer hauptstadt ... Cassel ein ritter-collegium, darinn nicht allein vnsere selbst eigene ... junge herren, sondern auch ander fuͤrst- graff- vnd adeliche jugend zu allen loͤblichen tugenden angewiesen werden sollen, anzustellen1618 HessSamml. I 606Faksimile (ca. 324 KB)