Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkreis

Ritterkreis

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
regionale Organisation der Reichsritterschaft; es gab im Reich (II) drei dieser Bündnisse, denen wiederum mehrere Ritterorte zugeordnet waren
  • auf dem gemeinen correspondenztag der drei ritterkreise zu Mergentheim
    1611 VeröfflFrkG. IX 13 S. 90
  • [Buchtitel:] privilegia desz heilig. römischen reichs freyen ritterschafft und adels am reinischen rittercrayß [Mainz 1624]
  • er solle bey dem ritterschafftlichen corpore verbleiben, nach insinuation diser kayserlichen verordnung inner 2 monaten die schuldigkeit wegen der auf dem ritter-crays gelegenen quartieren ... gewiß und ohnfehlbar ablegen, die alte restirende ritter-steuren entrichten und ... gleichfalls dociren
    1630 Moser,StaatsR. 26 S. 499
  • kaiserl. ... danksagung wegen verwilligter ritter-huͤlf an den schwaͤbischen ritter-kreis 
    1684 Mader,ReichsrMag. II 597
  • sonsten erkannte man die schwäbischen offerten vor ganz raisonable ... allein wegen rückbleibender der zwei anderen ritterkreise difficil
    1688? JbFrkLf. 22 (1962) 259
  • wie sich solche [reichsritterschaftliche Zusammenkünfte] sowohl auf den allgemeinen conventen als auf den ausschuß-taͤgen jeden cantons, oder eines ganzen ritter-kreyses, oder auch aller drey ritter-kreyse aͤussern
    1753/65 Pütter,JurPraxis I 259
  • schwäbischer ... fränkischer ... rheinischer ritter-kreis 
    1757 RechtVerfMariaTher. 505
  • [Bevollmächtigte,] welche nur von einzelnen rittercraysen, oder wohl gar nur von einzelnen rittercantons, abgeordnet werden
    1777 Moser,VölkerR. 192
  • eine mit einander verbundene ritterschaft in Schwaben und Franken, deren beschriebene graͤnzen gerade mit den graͤnzen der ... fraͤnkisch- und schwaͤbischen rittercraise zusammentreffen
    1788 Kerner,RRittersch. II 6
  • so haben jedoch die ortsvorstaͤnde verschiedener ritterkantons aller drey ritterkraise eine dergleichen foͤrmliche gerichtsinstanz uͤber ihre ritterglieder und derselben unterthanen wuͤrklich hergebracht
    1788 Pfeiffer,Reichsadel II 16
  • die hauptbestandtheile des rittercorpus sind die rittercraise, diese sind aus den rittercantonen, oder ... vierteln oder orten zusammengesetzt, deren einige wiederum ihre besondere bezirke haben; ordentlicher weise aber machen einzelne reichsritter die unmittelbaren theile der cantone aus
    1788 Kerner,RRittersch. II 75
  • indem unter den ritter-creisen und cantonen einige ... den gebrauch der creyß oder cantons-siegel bey sich eingefuͤhret haben
    1789 Mader,ReichsrMag. XII 189
  • allein am Rhein, in Franken und Schwaben erhielten sie [Ritter] die unmittelbarkeit und sind in drei ritterkreise und jeder kreis in kantone abgeteilt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 75
  • die eintheilung der ritterschaftlichen verbindungen ruht im ganzen auf geographischen rücksichten, und die cantone, in welche jeder ritterkreis eingetheilt ist, sind ... zur ausübung vieler reichsregierungsrechte über ritterschaftliche mitglieder authorisirt
    1804 Gönner,StaatsR. 413
unter Ausschluss der Schreibform(en):