Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterlehenrichteramtsverweser

Ritterlehenrichteramtsverweser

, m.

zeitweise bestellter Richter am Ritterlehengericht 
  • wir zwar von lehen-herrschafft wegen, selbst hierinn verordnung thun koͤnnen, aber diese sache, unsers ritter-lehen-gerichts der zeit bestellten ritter-lehen-richter-ambts-verwesern, und edlen mannen, durch unsern advocaten pro interesse zu untersuchen, uͤbergeben, und ihren spruch daruͤber begehren
    1676 Lünig,CJFeud. III 1005
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