Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterlehenrichteramtsverweser
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(Ritterlanste)
Ritterlehen
Ritterlehengericht
Ritterlehensobliegen
Ritterlehenrichteramtsverweser
, m.
zeitweise bestellter Richter am Ritterlehengericht
- wir zwar von lehen-herrschafft wegen, selbst hierinn verordnung thun koͤnnen, aber diese sache, unsers ritter-lehen-gerichts der zeit bestellten ritter-lehen-richter-ambts-verwesern, und edlen mannen, durch unsern advocaten pro interesse zu untersuchen, uͤbergeben, und ihren spruch daruͤber begehren1676 Lünig,CJFeud. III 1005Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)