Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterlehensobliegen
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Ritterlehensobliegen
, n.
(Abgaben)Verpflichtung, die mit dem Besitz eines Ritterlehens verbunden ist
- wir wollen ... [den] ueberschuß von einer ... anlage ... in [der] ... landschafts-caße ... zu ... weiteren bedürfniß im vorrath behalten, auch wegen der ritter- oder erb-güther, so wir bisher an uns bracht haben ... jedesmal was solche ritter-lehens-obliegen und bewilligung ... besagen pro rata mit beytragen, und ... gleichfalls die onera und beschwehrden davon ... abstatten laßen1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 302