, adj.,
(rittermäß), adj.
dem Ritterstand angehörend oder untergeordnet und befähigt, in diesen Stand aufgenommen zu werden,
ritterlich; zur Bestimmung von Ersatzpersonen für ein Einlager; von Lehngütern: dem Ritterstand vorbehalten
Person, die einem
Ritter (I) gleichgestellt ist, vom Rang eines solchen
Ritterwürde