Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermäßigkeit

Rittermäßigkeit

, f.

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Ritterwürde
  • daß die rittermäßigkeit nicht in sünden und derogleichen actionen bestehe ... und er sich dahero an die von uns verordnete ... obrigkeit ... halte
    1656 ProtBrandenbGehR. V 80
  • die weder zum adel noch zum burgerstand gehoͤren ... koͤnnen sich auch niemalen jener prærogativen anmassen, so von der stift, oder rittermaͤßigkeit abhangen
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 12
  • nach dem aͤltern ... herkommen muß diese rittermaͤßigkeit [der Assessoren des Kammergerichts] aus der abkunft von 4 rittermaͤßigen ahnen oder vorfahren erhellen
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 161
  • auf eben diese weise laͤßt sich ... der ... sinn des ausdrucks: vollrittermaͤßige heirath bestimmen. es liegt dabey der begriff der ritterbuͤrtigkeit und rittermaͤßigkeit zum grunde
    1802 Runde,Beitr. II 541
unter Ausschluss der Schreibform(en):