Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermäßigkeit
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Ritterlehenrichteramtsverweser
Ritterlehenrichtersverweser
ritterlich
(Ritterlobde)
Rittersmann
Rittermannlehen
rittermännlich
Rittermaß
rittermäßig
Rittermäßige
Rittermäßigkeit
, f.
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Ritterwürde
- daß die rittermäßigkeit nicht in sünden und derogleichen actionen bestehe ... und er sich dahero an die von uns verordnete ... obrigkeit ... halte1656 ProtBrandenbGehR. V 80
- die weder zum adel noch zum burgerstand gehoͤren ... koͤnnen sich auch niemalen jener prærogativen anmassen, so von der stift, oder rittermaͤßigkeit abhangen1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 12Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach dem aͤltern ... herkommen muß diese rittermaͤßigkeit [der Assessoren des Kammergerichts] aus der abkunft von 4 rittermaͤßigen ahnen oder vorfahren erhellen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf eben diese weise laͤßt sich ... der ... sinn des ausdrucks: vollrittermaͤßige heirath bestimmen. es liegt dabey der begriff der ritterbuͤrtigkeit und rittermaͤßigkeit zum grunde1802 Runde,Beitr. II 541Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte