Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermaß

Rittermaß

, f. oder n.

auch -meß 
Basler Hohlmaß für Trockenfrüchte, welches in der Stadt, dem Kanton und angrenzenden Gebieten verwendet wird
zu 1Maß, 1Meß
  • er zinst ... jerlich fünfthalb viernzel rittermass ... und fünf hüener
    1530 SchweizId. IV 455
  • rittermäß ist ein privilegiert adelich mäß, da der sester beim zinsliefern muss aufgehäufet und nicht abgestrichen sein
    1712 Mulsow,Maß u. Gew. 17
  • sint die zinss alle nüw gelt und rittermäss 
    oJ. Burckhardt,Hofr. 81
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