Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritternosse
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rittermäßig
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, m.
wie Rittergenosse
zu
Nosse
- daruss [Urkunde] man versehe, das sie von yren vier anenn ritternossin geborn und nicht buwern seyn1463 Thüringen/Hauptmann,Wappenr. 507Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online