Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterrichteramt

Ritterrichteramt

, n.

Stelle eines Ritterrichters 
  • damit dan sollich ritterrichterampt wieder besetzt werde, so muss ein erbmarschalk ... mit sampt etliche vom adel sich zum gubernator ... verfügen
    1534 CoutLuxemb. Suppl. II 201