Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftsbeamte

Ritterschaftsbeamte

, m.

Amtmann, der für Angelegenheiten des livländischen Ritterstandes zuständig ist
  • so wollen ... k.m. ... durch ein offenes edict ... die eintreibung der ritterschaffts-renten betreffend, die ritterschaffts-beamte authorisiren
    1680 SammlLivlLR. II 771
unter Ausschluss der Schreibform(en):