Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftssekretär

Ritterschaftssekretär

, m.

Amtsträger mit Aufgaben in einer Kanzlei bzw. der livländischen Ritterschaftkanzlei 
  • die auff den landtagen erfolgte resolutiones ... sollen von dem ritterschafts-secretario foͤrmlich und rein abgeschrieben ... werden
    1647 SammlLivlLR. II 211
  • daß ... jeder, welcher ... roß-dienst-pflichtige güter ... wiederverkäuflich verhandelet ... es innerhalb dreyer nächst darauf folgenden monate, entweder bey dem inzwischen einfallenden ritter-tage, oder beym ritterschaffts-secretario angeben [soll]
    1740 SammlVerordnHannov. I 269
  • die von unserer canzley verfuͤgte bestellung des ritterschafts-secretarii M. zum vormunde der toͤchter des rittmeisters v. W.
    1795 Hagemann,PractErört. IV 453