Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftsuntertan
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Ritterschaftsdeputierte
Ritterschaftfahne
Ritterschaftshauptmann
Ritterschaftskanzlei
Ritterschaftkasse
Ritterschaftsmatrikel
Ritterschaftsrente
Ritterschaftsresidierende
Ritterschaftssekretär
Ritterschaftsuntersasse
Ritterschaftsuntertan
, m.
Untertan eines Ritters iU. Amtuntertan oder Mediatstadtuntertan
bdv.:
Ritterschaftsuntersasse
- so [soll] ... denen in denen aemtern S. und L. zu der ritterschafts-unterthanen land- und tranck-steuer-geldern bestellten einnehmern ... von einen guͤlden ... ein groschen gegoͤnnet ... werden1681 AltenburgSamml. I 664Faksimile - in Google Books
- daß ich [Landrat] ... bey denen contributions-anlagen ... eine gute ... proportion nach möglichkeit zwischen dem [!] mediat-städten, ambts- und ritterschaft-unterthanen halten ... wolle1702 Isaacsohn,PreußBeamte II 318
- [der Landrat] soll ... bei vorfallenden marschen eine gleiche ... und gute proportion zwischen denen mediatstädten ... und ritterschaftsunterthanen halten1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 222