Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftsuntertan

Ritterschaftsuntertan

, m.

Untertan eines Ritters iU. Amtuntertan oder Mediatstadtuntertan 
  • so [soll] ... denen in denen aemtern S. und L. zu der ritterschafts-unterthanen land- und tranck-steuer-geldern bestellten einnehmern ... von einen guͤlden ... ein groschen gegoͤnnet ... werden
    1681 AltenburgSamml. I 664
  • daß ich [Landrat] ... bey denen contributions-anlagen ... eine gute ... proportion nach möglichkeit zwischen dem [!] mediat-städten, ambts- und ritterschaft-unterthanen halten ... wolle
    1702 Isaacsohn,PreußBeamte II 318
  • [der Landrat] soll ... bei vorfallenden marschen eine gleiche ... und gute proportion zwischen denen mediatstädten ... und ritterschaftsunterthanen halten
    1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 222