Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittersfreiheit

Rittersfreiheit

, f.

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Kriegsfreiheit bezügl. des testamentum militare für Ritter im Heeresdienst
  • so aber ein ... kriegs ritter sein testament machte außerhalb der veldlaͤger, vnd nit in castris ... er mache es daheim in seinem hauß ... so hilfft ihn [!] die ritters freyheit im testieren nichts, er muͤß nach gmeinen rechten mit sieben gezeugen testieren
    1524/74 Frey,Pract. 602