Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittersglied
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Rittergerichtsgewohnheit
Rittergerichtsgreffier
Rittergerichtshof
Rittergerichtsmäßigung
Rittergerichtsordnung
Rittergerichtsschreiber
Rittergerichtsübung
Rittergesäße
Rittergesellschaft
Rittersgewähr
Rittersglied
, n.
Mitglied der Reichritterschaft
vgl.
Reichsglied
- das das erzhaus ihme [Frhr. v. Rappoltstein] gleich anderen dero gefreyten rittersgliederen ... vermög den ständen gegebener reversalien ... bey ihrem besizlichen mero et mixto imperio ... jederzeit ruchiglich verbleiben zue lassen versichert1627 Leiser,Strafgerichtsb. 134
- die zigeuner betreffend, seyen ihnen solche auch beschwerlich ... aber aus ihrem mittel der ritter-glider hab nicht einer die kraͤfften, sie abzuweisen, weil sie mit brand trohen1664 Moser,StaatsR. 31 S. 357Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vermittelst gemeinen consens der reichs-adelichen ritter-gliedern1678 Karst,Neustadt/H. 231
- weilen ... offenbar, mit was für ... gewalt der waffen herr graf M. W. zu Limburg-Stirumb ... die benachbarte rittersglieder ... wider alle recht reichssatzungen und sonderlich wider den landfrieden zu wasser und land ohne unterlass gleich als ein offener und gemeiner feind überzogen1680 ZSchwabNeuburg 2 (1875) 362
- deren einverleibte ritter-gliedere samt ihren nachkommen sich dessen [Rezeß] ruhiglich gebrauchen ... sollen1701 Mader,ReichsrMag. I 437Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- diesemnach wird nunmehr ... der buchische adel fuͤr des reichs unmittelbaren freien ritterschaft in F. des Orts R. und W. zugethane mitglieder gleich andern dem fraͤnkischen kreise inkorporirten ... rittergliedern fuͤrs kuͤnftige vom hochstifte anerkannt1788 Thomas,FuldPrR. I 42Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- so haben jedoch die ortsvorstaͤnde verschiedener ritterkantons aller drey ritterkraise eine dergleichen foͤrmliche gerichtsinstanz uͤber ihre ritterglieder und derselben unterthanen wuͤrklich hergebracht1788 Pfeiffer,Reichsadel II 16Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- daß die ritter-glieder der reichs-staͤnde jurisdiction nicht anders unterworfen, als ... sie von wegen ... bekannter lehenstuͤcke ... denenselben verpflichtet seyen1789 Kerner,RRittersch. III 228Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was den beguͤterungsstand der ritter betrifft, so heben wir die ... verbote des gutverkaufs an ritter auf, dagegen ... soll ... keinerlei immunitaͤt eines von einem ritterglied besessenen hauses ... in bezug auf jurisdiction ... und alle andere staatspflichten ... fortbestehen1807 SammlBadStBl. I 483