Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittersglied

Rittersglied

, n.

Mitglied der Reichritterschaft 
  • das das erzhaus ihme [Frhr. v. Rappoltstein] gleich anderen dero gefreyten rittersgliederen ... vermög den ständen gegebener reversalien ... bey ihrem besizlichen mero et mixto imperio ... jederzeit ruchiglich verbleiben zue lassen versichert
    1627 Leiser,Strafgerichtsb. 134
  • die zigeuner betreffend, seyen ihnen solche auch beschwerlich ... aber aus ihrem mittel der ritter-glider hab nicht einer die kraͤfften, sie abzuweisen, weil sie mit brand trohen
    1664 Moser,StaatsR. 31 S. 357
  • vermittelst gemeinen consens der reichs-adelichen ritter-gliedern 
    1678 Karst,Neustadt/H. 231
  • weilen ... offenbar, mit was für ... gewalt der waffen herr graf M. W. zu Limburg-Stirumb ... die benachbarte rittersglieder ... wider alle recht reichssatzungen und sonderlich wider den landfrieden zu wasser und land ohne unterlass gleich als ein offener und gemeiner feind überzogen
    1680 ZSchwabNeuburg 2 (1875) 362
  • deren einverleibte ritter-gliedere samt ihren nachkommen sich dessen [Rezeß] ruhiglich gebrauchen ... sollen
    1701 Mader,ReichsrMag. I 437
  • diesemnach wird nunmehr ... der buchische adel fuͤr des reichs unmittelbaren freien ritterschaft in F. des Orts R. und W. zugethane mitglieder gleich andern dem fraͤnkischen kreise inkorporirten ... rittergliedern fuͤrs kuͤnftige vom hochstifte anerkannt
    1788 Thomas,FuldPrR. I 42
  • so haben jedoch die ortsvorstaͤnde verschiedener ritterkantons aller drey ritterkraise eine dergleichen foͤrmliche gerichtsinstanz uͤber ihre ritterglieder und derselben unterthanen wuͤrklich hergebracht
    1788 Pfeiffer,Reichsadel II 16
  • daß die ritter-glieder der reichs-staͤnde jurisdiction nicht anders unterworfen, als ... sie von wegen ... bekannter lehenstuͤcke ... denenselben verpflichtet seyen
    1789 Kerner,RRittersch. III 228
  • was den beguͤterungsstand der ritter betrifft, so heben wir die ... verbote des gutverkaufs an ritter auf, dagegen ... soll ... keinerlei immunitaͤt eines von einem ritterglied besessenen hauses ... in bezug auf jurisdiction ... und alle andere staatspflichten ... fortbestehen
    1807 SammlBadStBl. I 483
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