Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstadt
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Rittersitz
Rittersohn
Rittersold
Ritterspiel
Rittersporn
Ritterstaat
Ritterstadt
, f.
einer Ritterherrschaft untergeordnete Stadt
vgl.
Mediatstadt
- bey der cavallerie aber, so auf dem platten lande und in denen ampts- und ritter-städten liegt, soll solches [Kosten für den Truppenunterhalt] aus denen creiß-cassen erleget werden1699 CCPrut. III 14Faksimile - in Google Books
- daß einige land-raͤthe und creyß-commissarii aus den amts- und ritter-staͤdten, wo die accise eingefuͤhret, die kopffsteuer erhoben [haben]1710 CCMarch. IV 5 Sp. 130Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die justiz-burgermeister oder richter und andere, welche mit der justiz beim magistrat in adelichen mediat- oder ritterstädten zu thun haben, werden von der adelichen obrigkeit ... gewählet1749 ActaBoruss.BehO. VIII 383