Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstandsperson
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Ritterstandsperson
, f.
Mitglied des Ritterstandes (II)
- assessores olim nobiles, ritterstands-personen1610 Wehner,HofgRottw. 2Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- da ... prälaten-, herrn-, oder ritterstandtspersonen, solches under ieren handtschrifften und insigln bezeugen1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 8 § 2
- sol man sich gegen burgerstandes-personen auch allermassen ... verhalten, wie von denen herrn- oder ritterstands-personen ... gesetzt1627 BöhmLO. T 12Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- wann einer oder der ander sich vor ein alte ritter-stands-person ausgeben wollte ... soll derselbe gnugsamben schein und zeugnuͤß vorbringennach 1637 Moser,RStändeLand. 504Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rittermäßige edelleüth und ritterstandtspersohnen1671 MittNordbExk. 16 (1893) 360
- in die 11. classem [der Matrikel zum sogen. Bancalitätspatent] kommen alle ritterstandspersonen, welche ohne charactere eines kais. raths königlich und landesfürstliche dienste begleiten1703 Fellner-Kretschmayr III 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"