Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittertag

Rittertag

, m.

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Zusammenkunft der Ritter, bei der über Rechtsfragen beraten wird
  • als ouch uf demselben dach ein ritterdach zu L. gewest ist, von geheische myns gnedigen herrn, und raet un wissen der ritter
    1408 Werveke,LuxembKulturg. I 56
  • ad fideles manus a vicariis ... in dem 83sten jahre up der 10000 ridder-dag 
    15. Jh.? Staphorst,HambKG. I 2 S. 850
  • ob nit zu notz und furdernis des rechten in genantem rittergerichtshobe zu wegen zu bringen, das die rittertage zu meermalen denn gewoenlich ... werden
    1525/26 CoutLuxemb. Suppl. II 185
  • auf unserm ... zu W. gehaltenen ritter-tag uns solche fuͤrstliche ... declaration ... gefallen lassen
    1562 Moser,StaatsR. 31 S. 312
  • herz. P. und seine nachfolgere pflagen ... allemal ůber das dritte jahr zu zeiten auch nach erheischung der notturft, auser der ordnung ritter-taͤge, welche sie capitel nennen, anzustellen
    1668 Fugger,Ehrensp. 449
  • also soll er [adeliger Oberbeamter aus der Ritterschaft] auch bey keinem ritter-tag ... etwas rathen, vornehmen oder thun ... welches zu des churhauses ... schaden gereichen kan
    1678 Karst,Neustadt/H. 231
  • nachricht, was es mit den ritter-taͤgen vor eine bewandniß habe, auch was vor ceremonien dabey observiret werden
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1101
  • daß ... jeder, welcher ... roß-dienst-pflichtige güter ... wiederverkäuflich verhandelet ... es innerhalb dreyer nächst darauf folgenden monate, entweder bey dem inzwischen einfallenden ritter-tage, oder beym ritterschaffts-secretario angeben [soll]
    1740 SammlVerordnHannov. I 269
  • das kleid dieses ordens [brandeburg. Orden des Roten Adlers], welches bey den ritter-taͤgen oder solennitaͤten angethan wird, bestehet aus einem amaranten farben tuche mit perle-farben gros de tour gefuͤttert
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 61
  • [es] wurde ehedem bey der ritterschaft darauf gesehen, daß die mitglieder die rittertage fleißig besuchen sollten, damit denenselben hierdurch die ritterschaftliche verfassung bekannt werden moͤchte
    1788 Kerner,RRittersch. II 204
  • die rittervereinigungen schicken gesandte, machen bündnisse, schreiben rittertage eines ganzen kreises oder eines kantons aus
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):