Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterviertel

Ritterviertel

, n.

regionales Bündnis innerhalb der Reichritterschaft 
bdv.: Ritterkanton
vgl. Ritterort
  • die zugewandte der andern ritter-vierthel durch einquartierung und erlittene durchzuͤg des kriegs-volcks zu mercklichem grossen schaden gebracht ... seyn
    1622 Moser,StaatsR. 31 S. 353
  • die ritterschaft des cocher vierthels fuͤr sich undt ... uns (weilen wuͤr mitglieder solchen ritterviertels) diesen reichsfrieden acceptiret [hat]
    1637 SchwäbWB. VI Nachtr. 2818
  • ritterviertel in Schwaben, Francken und am Rhein
    1775 Moser,Beitr. 35
  • matrikul uͤber das ritterviertel am Kocher
    1780 Mader,ReichsrMag. I 67
  • in S. soll ... eine besondere berechnung, oder sogenannter gatter, der vermuthlich in einer bloßen resolvierung des fuͤr jeden canton bestimmten anschlags bestehet, entworfen, und allen rittervierteln mitgetheilt worden seyn
    1788 Kerner,RRittersch. II 356