Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterviertel
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Ritterstand
Ritterstandseinwohner
Ritterstandsperson
Rittersteuer
Ritterstift
Ritterstube
Rittertag
Rittertruhe
Ritterversammlung
Ritterviertel
, n.
regionales Bündnis innerhalb der Reichritterschaft
bdv.:
Ritterkanton
vgl.
Ritterort
- die zugewandte der andern ritter-vierthel durch einquartierung und erlittene durchzuͤg des kriegs-volcks zu mercklichem grossen schaden gebracht ... seyn1622 Moser,StaatsR. 31 S. 353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ritterschaft des cocher vierthels fuͤr sich undt ... uns (weilen wuͤr mitglieder solchen ritterviertels) diesen reichsfrieden acceptiret [hat]1637 SchwäbWB. VI Nachtr. 2818Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ritterviertel in Schwaben, Francken und am Rhein1775 Moser,Beitr. 35Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- matrikul uͤber das ritterviertel am Kocher1780 Mader,ReichsrMag. I 67Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- in S. soll ... eine besondere berechnung, oder sogenannter gatter, der vermuthlich in einer bloßen resolvierung des fuͤr jeden canton bestimmten anschlags bestehet, entworfen, und allen rittervierteln mitgetheilt worden seyn1788 Kerner,RRittersch. II 356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)