Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterwesen

Ritterwesen

, n.

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Amt und Aufgabe eines Ritters sowie die ihn betreffenden Angelegenheiten
  • sie [Abgabe] wäre ... von denselben [Rittern] ... zu denen vor alters bey ihrem ritter-wesen in die ritter-truhen beyzutragen, gewöhnlichen außlagen, ... angeleget [worden]
    1678 Karst,Neustadt/H. 231
  • um was das gantze loͤbliche ritter-wesen und dessen conservation und aufnehmen betrifft, gemeiner hand einmuͤthig berathen ... zu helfen, [soll] eine ... zusammenkunft ... auf unserer ritter-stube ... gehalten werden
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1101
  • daß man sich ex parte corporis equestris um so weniger in eine religionszwistigkeit zu immisciren haͤtte, als vor demselben [Gericht] nur bloßerdings civilia und das ritterwesen betreffende sachen tractirt wuͤrden
    1729 Kerner,RRittersch. II 93
  • C.L. von und zu D. hat in seinem discurs von dem ritter-wesen der teutschen den gebrauch der bey dem wehrhafftmachen uͤblichen ohrfeige, andere nennen es maulschelle, eroͤrtert
    1761 Moser,Hofr. II 198
  • das ritterwesen als ein theil der kriegsalterthuͤmer betrachtet, steigt wahrscheinlich bis in die zeiten H.s hinauf
    1801 Rößig,Altertümer 411
unter Ausschluss der Schreibform(en):