Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterzehrung
Artikel davor:
Rittersteuer
Ritterstift
Ritterstube
Rittertag
Rittertruhe
Ritterversammlung
Ritterviertel
Ritterwahl
Ritterwesen
Ritterwohnung
Ritterzehrung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Verzehrgeld, das aus unterschiedlichen Gründen von der Obrigkeit Soldaten, auch Spielleuten und im allgemeinen Fremden auf die Reise mitgegeben wird
bdv.:
Reiterzehrung
- [Fremde] die do anders woher kommen, sollen ... mit einer ritterzehrunge und gratial ... abgefertigt werden1526 Schlesien/Sehling,EvKO. III 411Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 2 ort sechs landsknechten ... zu ainer ritterzehrung geben1588 Kramer,VolkslAnsbach 321
- nachdem sich ein fremde person mitt einer kunst angeben ... soll man von ime vernemen, was er für eröffnung sollcher kunst begere und ... wann ... sein forderung übermessig sein würde, ihn mitt einer ritterzerung abweisen1616 NürnbRatsverl. II 498
- [eine] ritterzörung [von 3 fl.]1653 Senn,MusikInnsbruck 266
II
polemisch für: Kriegsbeute
- obzwar die teutschen das rauben ... des adels, ausser den grenzen des vaterlandes, fuͤr keine untugend hilten ... sondern es unter dem namen: ritterzerung vertaidigten1757 Estor,RGel. I 424Faksimile (ca. 158 KB)