Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittgulden
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Rittertag
Rittertruhe
Ritterversammlung
Ritterviertel
Ritterwahl
Ritterwesen
Ritterwohnung
Ritterzehrung
Ritterzettel
(Ritterzoll)
Rittgulden
, m.
wie Rittmeistergeld
- bewilligen wir [marschalch] under den 1000 reuttern ... auf jedes gerüstete doch allein in der musterung guett gemachte pferdt, den gebreichigen rittgulden den rittmeistern bezahlen zu lassen1598 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 120