Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmatte
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Ritterwahl
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Ritterwohnung
Ritterzehrung
Ritterzettel
(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
Rittmatte
, f.
Wiese, auf der die Pferde der Gerichtsteilnehmer während der Sitzung geweidet werden
- ouch ist recht ... welicher genoss ze meien oder ze herbst in das geding ritet, der mag sin pferd schlagen in die r[ittmatt] ... diewil das geding wäret1424 SchweizId. IV 550Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons