Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeisterbefehl
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Ritterzettel
(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
Rittmatte
Rittmeister
Rittmeisteramt
Rittmeisterbefehl
, m.
Befehlsgewalt eines Rittmeisters (I)
- herrn Gottfridten ... von Stadl ... welichem seines tragenden verordentenampts halber frei gelassen worden, seinem rüttmaisterbevelch selbst ... zu bedienen1606 ZSteir. 13 (1915) 100