Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeisterbefehl

Rittmeisterbefehl

, m.

Befehlsgewalt eines Rittmeisters (I) 
  • herrn Gottfridten ... von Stadl ... welichem seines tragenden verordentenampts halber frei gelassen worden, seinem rüttmaisterbevelch selbst ... zu bedienen
    1606 ZSteir. 13 (1915) 100