Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeistergeld
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(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
Rittmatte
Rittmeister
Rittmeisteramt
Rittmeisterbefehl
Rittmeisterbestallung
Rittmeisterei
Rittmeistergage
Rittmeistergeld
, n.
Teil der Besoldung eines Rittmeisters (I)
bdv.:
Rittgulden,
Rittmeistergage
- dem rittmeister soll auf jedes geruͤstes pferd, so in der musterung passirt wird, des monats ein guͤlden rittmeister-geld gut gemacht werden1570 Lünig,CJMilit. 59Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rittmeister-geld heist in denen kriegsrechten dasjenige geld, welches einem rittmeister auf ein iedes geruͤstetes pferd in der musterung paßiret und gut gemachet wird; und ist solches vornehmlich in der ... reichs-reuter-bestallung von 1570 ... vor iedes pferd des monats auf einen guͤlden gesetzet1742 Zedler 31 Sp. 1830Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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