Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeistergeld

Rittmeistergeld

, n.

Teil der Besoldung eines Rittmeisters (I) 
  • dem rittmeister soll auf jedes geruͤstes pferd, so in der musterung passirt wird, des monats ein guͤlden rittmeister-geld gut gemacht werden
    1570 Lünig,CJMilit. 59
  • rittmeister-geld heist in denen kriegsrechten dasjenige geld, welches einem rittmeister auf ein iedes geruͤstetes pferd in der musterung paßiret und gut gemachet wird; und ist solches vornehmlich in der ... reichs-reuter-bestallung von 1570 ... vor iedes pferd des monats auf einen guͤlden gesetzet
    1742 Zedler 31 Sp. 1830